Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Österreichische Zivilschutzverband ist bemüht, seine Website www.zivilschutz.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zivilschutz.at sowie den Subdomains vorarlberg.zivilschutz.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Österreichkarte auf der Seite Verband ist nicht tastaturbedienbar. Die Kontaktinformationen der Bundesländerverbände werden deswegen alternativ auf einer eigenen Seite zur Verfügung gestellt. Diese ist direkt über der Darstellung verlinkt.

b. Unverhältnismäßige Belastung
Die im Downloadbereich der Website zur Verfügung gestellten PDFs sind als Zusatzcontent zu sehen. Die Broschüren, Folder usw. sind für den Druck optimiert und nicht vollständig barrierefrei.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Mai 2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Österreichischen Zivilschutzverband durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. Mai 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Österreichischer Zivilschutzverband
Grünangergasse 8/5
1010 Wien

Email: office@zivilschutz.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren