Neues Bundesgesetz unterstützt Zivilschutzverbände und Rettungsorganisationen

Im November wurde das Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz einstimmig im Nationalrat beschlossen. Anfang Dezember folgte der einstimmige Beschluss im Bundesrat. Somit konnte mit 1. Jänner 2024 eine neue gesetzliche Grundlage für die Katastrophenvorsorge in Österreich in Kraft treten.

Gesetzliche Verankerung und finanzielle Unterstützung für den ÖZSV

Seit 1961 engagieren sich die Zivilschutzverbände österreichweit und unterstützen die Bevölkerung bei der Vorsorge für Krisen- und Katastrophenfälle. Unzählige Vorträge wurden seit damals gehalten, Broschüren verteilt und Veranstaltungen organisiert. Ab 2024 darf sich der Zivilschutz-Bundesverband (ÖZSV) nicht nur über erstmals klar geregelte gesetzliche Aufgaben, sondern auch über ein fixes Budget freuen.

Die gesetzlichen Aufgaben des ÖZSV ab 2024:

  1. Erhöhung der allgemeinen Katastrophenresilienz der Bevölkerung
  2. Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Eigenvorsorge
  3. Förderung des Selbstschutzgedankens im Rahmen der zivilen Landesverteidigung

Die Zivilschutzverbände arbeiten unentgeltlich für die Bevölkerung. Das bedeutet, dass ihre Arbeit auf die finanziellen Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen ist. Bis Ende 2023 wurde der ÖZSV über wiederkehrende Förderverträge mit dem Bundesministerium für Inneres finanziert. Dies bedeutete für den Verband eine fehlende Planungssicherheit und für die Behörden einen hohen Verwaltungsaufwand. Ab 2024 werden die bisherigen Förderungen durch eine gesetzlich beschlossene jährliche Zuwendung abgelöst. Dies ermöglicht dem ÖZSV eine langfristige Planbarkeit seiner Tätigkeiten und einen qualitativen Ausbau der Serviceangebote für die Bevölkerung.

20 Millionen jährlich für Rettungsorganisationen

Nicht nur der Zivilschutzverband wurde mit zusätzlichen Mitteln versehen sondern auch die Rettungsorganisationen freuen sich ab 2024 über jährliche Mittel zur Katastrophenvorsorge. 18 Millionen Euro werden jährlich über die Bundesländer ausgezahlt, um die Einsatzausrüstung für den Katastrophenfall zu modernisieren und auszubauen. Weitere 2 Millionen Euro fließen an die bundesweiten Dachorganisationen zur Unterstützung ihrer koordinativen Tätigkeiten. Insgesamt erhalten die Rettungsorganisationen damit 20 Millionen Euro jährlich für wichtige Investitionen in unsere staatliche Resilienz.